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Rechtliches
Information zu unseren Stromzählern PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 2. Mai 2010

Rechtliche Information bezüglich der in unseren Verteilerschränken vorhandenen Energiezählern.

Energiezähler (Stromzähler) die nicht geeicht und beglaubigt sind dürfen nicht zu Verrechnungszwecken eingesetzt werden. Der Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche von den Ordnungsbehörden mit Bußgeld geahndet werden kann.

Unsere Energiezähler sind nicht geeicht, somit stellen abgelesene Werte lediglich annähernd den Verbrauch dar. Trotzdem lassen sich recht genaue und gerechte Schätzungen damit realisieren. Dem Verbraucher sollte aus diesem Grunde vom Veranstalter schriftlich mitgeteilt werden daß der Energieverbrauch auf seiner Veranstaltung geschätzt wird. Eine Abrechnung nach Zählerstand darf nicht erfolgen.

Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 2. Mai 2010 )
 
AGB Musik PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 24. Dezember 2008

 

AGB Musikveranstaltungen

Berniebalu - Entertainment

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Berniebalu-Entertainment und deren Vertragspartnern (Kunden).

2. Vertrag

Verträge zwischen Berniebalu-Entertainment und Ihren Kunden entstehendurch:

-Annahme eines schriftlichen Angebotes

-schriftlichen Vertrag

-das gesprochene Wort

3. Rücktritt vom Vertrag/der Buchung

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet.

Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 20% der vereinbarten Gage

Rücktritt bis 40 Tage vor der Veranstaltung: 40% der vereinbarten Gage

Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage

Rücktritt 0 - 19 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage

Ausnahme: Sollte es zum Zeitpunkt des Stornierten Auftrages zu einer gleich- oder Höherwertigen Buchung kommen sind die Stornokosten gesondert zu regeln. Bei einem geringerwertigem Auftrag gelten die Stornokosten bis zur Höhe der Mindereinnahmen.

Ein Rücktritt seitens Berniebalu-Entertainment ist möglich durch:

-technische Ausfälle (eigene Technik)

-andere wichtige Gründe(z.B. Krankheit ,Unfall, etc.)

In diesen Fällen wird Berniebalu-Entertainment versucht sein, einen gleichwertigen Ersatz zu den ortsüblichen Konditionen zu stellen - dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Rücktritt vom Vertrag / der Buchung hat so frühzeitig wie möglich zu erfolgen.

4. Haftung

Für Rersonen und Schschäden während der Veranstaltung haftet ausschließlich der Vertragspartner/ Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Berniebalu-Entertainment verursacht worden ist.

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Berniebalu-Entertainment sowie ggf. beauftragten DJ´s die während, vor oder nach einer Veranstaltung durch Gäste oder durch die Veranstaltung angelocktes Publikum verursacht werden, haftet der Vertragspartner/ Kunde.

Sofern die Veranstaltung durch nicht von Berniebalu-Entertainment zu verantwortende Umstände und äussere Einflüsse (höhere Gewalt, behördliche Anordnung, Krawalle, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall-oder Stromschwankungen, etc. ) die vereinbarte Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang erbringen kann besteht seitens des Kunden kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, kein Anspruch auf Schadenersatz, und kein Recht auf zurückhaltung der Zahlung.

5. Zahlungen

Zahlungen sind ohne Abzug und Ausschließlich an die Geschäftsleitung von Berniebalu in bar vor der Veranstaltung vorzunehmen.

Ausnahme: eine rechtzeitige Überweisung der Gage auf unser Konto mit Eingangsbestätigung unserer Bank (Kontoauszug) Laufzeiten sind dabei zu beachten.

6. Aufstellfläche

Eine Aufstellfläche ist Ausreichend zu gewährleisten und Bühnen sind nach Berufsgenossenschaftlichen Richtlinien zu erstellen.

Eine Ablehnung einer unsachgemäßen Bühnenkonstruktion entbindet den Vertragspartner/ Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, auch wenn dadurch seitens Berniebalu-Entertainment keine oder nur verminderte Leistung erbracht werden kann.

7. Öffentliche -Gebühren

Berniebalu-Entertainment wird seitens des Vertragspartners/Kunden, von allen öffentlichen Gebühren, insbesondere der GEMA gebühren freigehalten. Es werden mp3 von Festplatten und CD, Vinyl Datenträger sowie jegliche Audio-CD Datenträger verwendet.  

Auch andere Gebühren wie Standgebühr, Sondernutzungsgebühr für öffentlichen Verkehrsraum, Stromanschlussgebühren, Energiekosten, etc. sind Gegenstand dieses Vereinbarungspunktes.

Die Tätigkeit von Berniebalu-Entertainment ist in jedem Falle ein vom Vertragspartner gebuchter Teil einer Veranstaltung, in keinem Falle eine eigenständige Veranstaltung. 

8. Buchungen Dritter

Buchungen Dritter (Moderatoren, Künstler, Gaukler, etc.) die während der Vertragsgegenständlichen Veranstaltung auftreten sollen, sind nicht Gegenstand des Vertrages/ der Buchung von Berniebalu-Entertainment, auch dann nicht wenn Diese durch Berniebalu-Entertainment Vermittelt und ggf. abgerechnet werden. Hier gelten die AGB des Künstlers.

 

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 25. Dezember 2009 )
 
AGB - Stromverteiler PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 16. März 2008

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma

Der Firma Bernd Brinckmann, Berniebalu - Elektromanagement,

Badeweg 2, 23683 Scharbeutz

für die Gestellung von mobilen Wasser- und Strom- Versorgungsanlagen für Veranstaltung und Baustellen.

 

Kunden werden im Folgenden Mieter genannt da der Text der AGB´s auch gleichzeitig

der Vertragstext ist.

 

 

1. Grundsätze

Die Firma Berniebalu - Elektromanagement als Vermieter, überlässt dem Mieter die Betriebsmittel zur Nutzung. Mit der Übergabe der Geräte, Leitungen oder Baustromanlage erkennt der Mieter nach Prüfung die Funktionsfähigkeit der Anlage und Betriebsmittel an. Der Mieter verpflichtet sich, den vereinbarten Mietzins zu zahlen, die Betriebsmittel des Vermieters ordnungsgemäß zu Betreiben, zu beaufsichtigen und nach Beendigung der Mietzeit sauber und funktionsfähig zurück zu geben. Eventuelle Schäden durch unsachgemäßen Umgang, fehlendes Zubehör oder Aufwendungen für Reinigungsarbeiten gehen zu Lasten des Mieters. Mit der schriftlichen Vertragsbestätigung geht der Unterzeichner diesen Mietvertrag mit Berniebalu - Elektromanagement ein und kennt die Auftragsbedingungen von Berniebalu - Elektromanagement an. Zusätzliche, nicht im Angebot enthaltene oder abweichende Leistungen werden nach Zeitaufwand und Materialeinsatz in Rechnung gestellt, insofern kein Nachangebot angefordert oder erstellt wurde

2. Mietdauer

2. Mietdauer

 Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem das/die Betriebsmittel betriebsbereit, auftragsgemäß dem Mieter zur Verfügung stehen. Die Mietzeit endet mit der Abmeldung durch den Mieter, vorausgesetzt, die Demontage der Betriebsmittel oder Anlagen kann ohne Behinderung oder Verzögerung ab dem abgemeldeten Zeitpunkt erfolgen. Bei Selbstabholungen endet die Mietzeit mit Rückgabe des Mietobjektes am Lager des Vermieters. Die Rückgabe der Mietobjekte ist vom Mieter rechtzeitig anzuzeigen.

3. Schäden/ Mängel und Betreiberverantwortung

Erkennbare Schäden oder Mängel an den Betriebsmitteln sind unverzüglich Berniebalu - Elektromanagement mitzuteilen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch der Betriebsmittel sowie durch das Personal des Vermieters entstehen. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjektes hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich schriftlich hierüber Meldung zu machen. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjektes hat der Mieter geldwerten Ersatz in Höhe Handelswertes des Mietobjektes bzw. in Höhe des für die Schadensbeseitigung notwendigen Aufwandes zu leisten. Bis zum Empfang der Entschädigung ist der vereinbarte Mietzins weiter zu zahlen. Siehe Punkt 4. Des Vertrages. Wird ein Mietobjekt in einem Zustand zurückgeliefert oder dem Vermieter übergeben, der eine sofortige Wiedervermietung nicht erlaubt, Instandsetzungsarbeiten oder unplanmäßige Serviceleistungen erfordert, so verlängert sich die Mietzeit um die Zeit bis zur Beendigung der erforderlichen Arbeiten. Der Mieter/ Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb der Betriebsmittel und Verteilungsanlagen. Stromverteiler- Schränke müssen stets verschlossen sein. Dies ist vom Mieter sicher zu stellen. Werden Betriebsmittel vom Auftraggeber, oder von dritten bereitgestellt, welche durch Berniebalu - Elektromanagement angeschlossen, betrieben, geprüft oder gewartet werden sollen, dann müssen diese, den geltenden Vorschriften, insbesondere den "Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB)" des Energieversorgers in der jeweils geltenden Fassung und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften, entsprechen. Berniebalu - Elektromanagement ist berechtigt, nicht den Bestimmungen entsprechende Geräte zurückzuweisen, auch dann wenn der Sinn und Zweck des Auftrages dadurch in seiner Gesamtheit nicht erfüllt werden kann. Für diesen Fall vereinbaren die Vertragsparteien, daß die von Berniebalu - Elektromanagement auszuführende und ausgeführten Leistungen Vertragsgemäß erbracht wurden, soweit dies beauftragt wurde.

4. Kosten/ Mietzins / Mietzahlung

Die Zahlung des vereinbarten Preises ist, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, für alle im Grundangebot enthaltenen Leistungen, einschließlich des Mietzinses für die gesamte vereinbarte Mietzeit, sofort bei Übergabe der Betriebsmittel ohne Abzug, fällig. Für Leistungen die für Veranstaltungen oder sonstige kurzfristige Stromversorgungen erbracht werden, muss vor Lieferung oder Ausführungsbeginn der vereinbarte Zahlbetrag an Berniebalu - Elektromanagement - entrichtet sein. Als kurzfristige Veranstaltung wird von den Parteien ein Veranstaltungszeitraum bis zehn Tage zzgl. Auf- und Ab- Bau bezeichnet. Der Mietzins einschließlich dem Entgelt für Auf- und Ab- Bau wird im Vertrag als letzte Position vor den Unterschriften schriftlich Vereinbart. Kommt der Mieter der Mietzinszahlung oder der Zahlung des vereinbarten Grundangebots -Preises nicht vollständig oder rechtzeitig nach, dann behält sich der Vermieter Berniebalu - Elektromanagement vor, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, den Mietvertrag als gekündigt anzusehen und die vermieteten Betriebsmittel ohne Vorankündigung zu demontieren oder in einer anderen Weise dem säumigen Mieter unzugänglich zu machen. Eventuelle Kosten, die insbesondere für Wieder- Inbetriebnahmen entstehen, trägt der Mieter. Der Mieter kann an dem ihm überlassenen Mietobjekt ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend machen und muss dem Vermieter jederzeit Zugang zu den gemieteten Objekten gewähren. Preise für nicht rechtzeitig bzw. über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinaus genutzte oder verloren gegangene Betriebsmittel: Verteilerschrank je Tag Euro 50,- Netto, Anschlußschrank je Tag Euro 120,- Netto, Kabel je Tag und Meter Euro 11,- Netto. Diese Preise sind zu entrichten bis zur Rückgabe, Beendigung von Reparaturen, bzw. Wiederbeschaffung verlorener Teile.

5. Berechnung des Stromverbrauchs / Anschluß

Die Verrechnung des Stromverbrauchs erfolgt durch den zuständigen örtlichen Energieversorger. Alle An- und Abmeldungen über den Bezug von elektrischer Energie bei einem öffentlichen Stromversorger obliegen dem Mieter bzw. Veranstalter. Die Firma Berniebalu - Elektromanagement ist in keinem Falle Kunde des Energieversorgungsunternehmens bzw. örtlichen Stromversorgers und stellt lediglich die Geräte zur Durchleitung der elektrischen Energie. Dies gilt uneingeschränkt für alle Anschlußarten und Anlässe. Die Geräte zur Durchleitung elektrischer Energie (Ausgenommen Messplätze, Wandlerplätze und Einspeisefelder in Anschlußschränken) sind nicht Plombierbar. Berniebalu - Elektromanagement nimmt ausschließlich Anschlüsse in bereits "gezählten" Stromversorgungsbereichen vor. Zum Anschluß in ungezählten Bereichen der Stromversorgung ist die Beauftragung eines örtlich eingetragenen Elektroinstallationsbetriebes durch den Mieter notwendig. Berniebalu - Elektromanagement wird den Vermieter rechtzeitig darauf aufmerksam machen, wenn dies notwendig sein wird. Geeignete plombierbare Anschlußschränke kann Berniebalu-Elektromanagement mit bereitstellen.

6. Service

Eine Bereitschaft wird von uns Montag bis Samstag von 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr. Die Kosten für einen Störungseinsatz werden nach Zeitaufwand und Materialeins atz berechnet, zuzüglich Pauschale für Störungseinsatz- An- und Abfahrt. Eine Bereitschaft und Arbeiten außerhalb der Dienstzeit sind nach Vereinbarung möglich. Auf Wunsch können wir Ihnen dafür eine Ruf- oder auch Vor- Ort Bereitschaft anbieten. Pro Rufbereitschafts- Tag berechnen wir eine Grund-Pauschale. Die Zuschläge für Arbeiten außerhalb der Dienstzeit betragen an Werk- und Samstagen 50%, für Nachtarbeit ab 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr und an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen 100% des Stundenverrechnungssatzes. Der Stundenverrechnungssatz beträgt Euro 35,- Netto. Dem Vermieter, Berniebalu - Elektromanagement ist aus Sicherheitstechnischen Gründen jederzeit der ungehinderte Zugang zu den gemieteten Objekten zu ermöglichen.

7. Genehmigungen und Gestattungen

Gestattungen und Genehmigungen für den Standort der Betriebsmittel und der Leitungswege (während der gesamten Bereitstellungszeit) liegen, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, in der Verantwortung des Mieters und Auftraggebers. Kosten für Aufbau-, Abbau- oder Umbau- Zeiten welche durchAnordnungen weisungsbefugter Dritter entstehen trägt der Mieter.

8. Haftung des Mieters

Die gemieteten Betriebsmittel und Anlagenteile sind durch Berniebalu - Elektromanagement nicht versichert. Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung des Mietobjektes. Er haftet auch für Schäden, welche Dritten während der Mietzeit durch die Mietobjekte (Beisp.: Verkehrsunfall durch umgeworfenen Verteilerschrank.)entstehen. Der Vermieter behält sich die Forderung nach einer Sicherheitsleistung in der Größenordnung des Wiederbeschaffungswertes der überlassenen Geräte vor, wenn der Mieter keinen Nachweis über eine ausreichende "Versicherung bei Verlust oder Beschädigung" zum Übergabezeitpunkt vorlegen kann. Dazu gehört auch der Nachweis über die Vermeidung von Haftungsausschlüssen durch den Versicherer.

(z.B. Einsatz eines Bewachungsunternehmens während der Nachtstunden etc.)

9. Haftung des Vermieters

Vertragliche und deliktische Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter wird auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt. Hiernach haftet der Vermieter für eine grob fahrlässige bzw. vorsätzliche Schadensverursachung durch seine leitenden Angestellten oder die Erfüllungsgehilfen. Folgeschäden, die der Mieter oder ein Dritter infolge der Verzögerung der Lieferung, während der Mietdauer, notwendig werdender Reparaturen des Mietobjektes oder der damit verbundenen Ausfallzeiten erleidet, übernimmt der Vermieter nicht. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Überlassung des Mietobjektes) haftet der Vermieter für jedes schuldhafte Verhalten. In diesen Fällen ist die Haftung des Vermieters auf den Ersatz des dem Mieter entstandenen vertragstypischen Schadens, der bei Vertragsabschluß für den Vermieter voraussehbar war, beschränkt.

10. Haftung für Stromausfall bzw. Wasserlieferung und Wasserqualität 

Der Vermieter haftet nicht für Schäden sowie Vermögensfolgeschäden, welche durch Stromausfall oder Wassermangel sowohl in der Versorgung durch den Wasser- bzw. Energieversorger, als auch in den vermieteten Anlagenteilen entsteht. Sollte ein Ausfall durch Überlastung in der von Berniebalu - Elektromanagement berechneten Versorgungsanlage entstehen, so ist der dazugehörige Störungseinsatz kostenfrei. Dies gilt nur für den Ausfall von Hauptverteilungsleitungen und Einspeisungen innerhalb der vermieteten Anlage. Verteilerschränke, welche nicht im Zuge der Hauptversorgungsanlage angeschlossen werden, gelten als kundeneigenes Betriebsmittel. Störungseinsätze an kundeneigenem Material sind in jedem Falle kostenpflichtig. Kosten dafür trägt der Mieter der Stromversorgungsanlage, darum kann ein Auftrag dafür ausschließlich von ihm erteilt werden. Er ist berechtigt diese Kosten von seinem Vertragspartner einzufordern.

Berniebalu- Elektromanagement vermietet auch Wasserversorgungsanlagen, jedoch obliegt die Wasserqualität der Verantwortung des Veranstalters. Die Betriebsmittel sind frei von grobem Schmutz und werden nach bestem Wissen und Gewissen sauber geahalten und sind in jedem Fall Trinkwassergeeignet. Spülungen der Anlage um Trinkwasserqualität zu erlangen bzw zu erhalten liegen in der Verantwortung des Veranstalters.

11. Technische Voraussetzungen

Der Mieter sorgt für ungehinderten Zugang für die Firma Berniebalu - Elektromanagement, zu den geplanten Speisepunkten, sowie zu den Vorsicherungen dieser Speisepunkte um ein konkretes Angebot zu erstellen und um während des Betriebes eine Störungsbehebung ohne Zeitverzögerung durchführen zu können. Die Selektivität der Vorsicherungen für die Speisepunkte gegenüber vorgeschalteten Sicherungen ist der Firma Berniebalu - Elektromanagement durch geeignete technische Unterlagen, wie Schaltplänen oder Leitungsplänen vor Erstellung des Angebotes nachzuweisen. Bei übersichtlichen Anlagen genügt eine Besichtigung durch Berniebalu-Entertainment als Nachweis vor Erstellung des Angebotes. Der Mietpreis für den oben Vereinbarten Umfang und Zeitraum ist ein Nettobetrag, ohne Abzug zahlbar und beträgt inklusive Auf und Abbau:

Wird je Veranstaltung gesondert vereinbart

Der Vermieter erklärt daß er als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit ist. Der Mieter trägt die Umsatzsteuer wenn Diese dennoch aus welchen Gründen auch immer trotzdem anfallen würde. Aus diesem Grund behält der Mieter den über den Nettobetrag hinausgehenden ggf. anfallenden Umsatzsteuerbetrag ein und führt ihn ggf. bei notwendiger Fälligkeit an das Finanzamt ab.

 

Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 2. Mai 2010 )
 

Aktuelles

Abwasser und Wasser

Abwasser wird auf Festplätzen immer öfter zur Hürde um eine Genehmigung für die Veranstaltung zu bekommen. Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen,

ein vernünftiges Abwasserkonzept für Märkte und Feste

anzubieten.

Vorbei sind die nassen Füße wenn der Bierwagen sein Spülwasser auf die Wiese unter sich läßt oder ein Abwasserschlauch im Gebüsch endet. Abscheidertonnen, Pumpen und Abwasserschläuche lassen den Ablauf von klarem Abwasser auch bergauf zum nächsten Guli realisieren.

Daneben bieten wir auch unser inzwischen sehr bewährtes Trinkwasserkonzept an.

 

 

 


 

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